Informationen und Tipps

1. Rechtskräftige Informationen rund um
den Immobilienkauf in Ägypten

Brauche ich eine anwaltliche Beratung / Begleitung und können Sie hierbei helfen?


Wie überall auf der Welt ist auch in Ägypten eine anwaltliche Beratung dringend angeraten. Auf Ihren Wunsch hin kann unser Anwalt Ihnen gegen Gebühr mit professionellem Rat zur Seite stehen. Er prüft vor Ihrem Kauf alle Unterlagen, begleitet Sie während des Kaufprozesses und kann auf Wunsch für Sie die Kaufvertrags - Registrierung ebenfalls vornehmen.


Sind die von " B & B Immobilien Hurghada " angebotenen Immobilien bereits geprüft oder muss ich noch selber eine Prüfung in Auftrag geben?


Jedes von uns angebotene Projekt ( Großprojekt oder Kleinimmobilie ) wird von unserer Rechtsabteilung vor Aufnahme in unser Programm auf Herz und Nieren geprüft. Für jedes Großobjekt existieren bereits „Due Diligence“ Papiere ( Baugenehmigungen und Lizenzen ).


Ist das gekaufte Objekt wirklich zu 100% mein Eigentum und Besitz?


Ja, die von uns angebotenen Immobilien sind „Freehold“ Immobilien. Das bedeutet, dass die Immobilie zu 100% Ihr Eigentum ist und bei Kauf einer Villa oder Hauses Sie diese auch zusammen mit einem Stück Land besitzen. Manche Stadtteile Hurghada‘s ( El Gouna, Moubarak 1-11) und auch außerhalb (z.B. Marsa Alam) unterliegen dem Pachtrecht. Dieses wird des öfteren fälschlicherweise als Erbbaurecht bezeichnet, was aber nicht stimmt. Bei „Leasehold“ Immobilien erkaufen Sie sich die Pacht in Ägypten auf eine bestimmte Zeit, meistens 49-99 Jahre, mit der Option auf Verlängerung auf Grundlage des Erstpachtpreises.


Nach dem Kauf einer Immobilie?
 

Nach Kauf der Immobilie sollte der Eigentümer diese mit einer " Vertragsregistrierung " ( Signed Validation genannt ) über einen Anwalt und Notar auf seinen Namen offiziell eintragen und registrieren lassen. Für diese Registrierung fallen je nach Anwalt und Notar ca. 300 bis maximal 400 Euro an ( inkl. allen notwendigen Papieren und Stempeln ).

 

Muss ich Immobiliensteuer zahlen?

 

Ja. Seit einigen Jahren fallen Eigentumssteuern an, der Betrag für diese Steuern variiert je nach Größe und Lage der Wohnung. Z.B. für eine 2 Zimmerwohnung fallen derzeit in etwa zwischen 800 - 1.000 EGP jährlich an.


In welcher Sprache ist der Vertrag erstellt?


Die Kaufverträge werden in Arabisch-Englisch oder in Arabisch-Deutsch verfasst, da die arabische Sprache rechtsgültig ist. Weitere Sprachen erfragen Sie bitte im Einzelfall.


Wie bekomme ich als Ausländer ein Residenten-Visa?


In Hurghada, im Stadtteil El Helal befindet sich das Visa-Office. Sie benötigen einen gültigen Kaufvertrag oder Mietvertrag, Ihren Reisepass und 2 Passfotos. Wir empfehlen die benötigten Kopien am Visa-Office machen zu lassen, denn die Regeln bzgl. wieviele Kopien benötigt werden ändern sich sehr oft. Die Mitarbeiter der Visastelle werden Ihnen ein Din-A4-Formular in englischer Sprache aushändigen das von Ihnen auszufüllen ist. Lediglich ein paar persönliche Daten müssen eingetragen werden, dieses Formular geben Sie zusammen mit den Kopien und Fotos ab. Einige Tage später können Sie dann Ihr Residentenvisa abholen. Für die Ausreise und Wiedereinreise während der Dauer des Visas brauchen sie ggf. ein Re-Entry, ansonsten verfällt bei der Ausreise ihr Visa!


Hat ein Residenten-Visa auch Vorteile?


Ja, denn Sie bekommen erhebliche Preisnachlässe in (öffentlichen) Krankenhäusern und bei Ärzten. In der Regel kann man von den gleichen Preisen wie für Einheimische ausgehen. Sie können mit diesem Visa auch Verträge mit Telefongesellschaften schließen und auch Krankenversicherungen abschließen.


Was brauche ich um ein Bankkonto zu eröffnen?


Die Eröffnung eines Bankkontos ist mit dem „Residentenvisa“ verbunden. Vor Eröffnung des Bankkontos benötigen Sie also das Residentenvisa. Ebenso benötigen Sie einen (vom Amt) gestempelten Mietvertrag oder Ihren Kaufvertrag. Um ein Konto in ägyptischen Pfund zu eröffnen müssen Sie max. 5000 EGP einzahlen. Zusätzlich benötigen Sie Ihren Reisepass (mit mindestens 6-Monats-ResidentenVisa) und einen Einkommensnachweis (Bankbeleg Ihrer Bank in Europa oder einen Rentennachweis oder eine Gehaltsabrechnung). Ohne jegliche Probleme können Sie auch ein Konto in diesen Währungen eröffnen
( Euro, GBP, Dollar ).




2. Tipps zum Erwerb einer Immobilie

Wir haben für Sie ein Kurzvideo erstellt, mit den wichtigsten Tipps zum Kauf einer Immobilie.




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